Ablauf und Informationen über eine Psychotherapie


Erstgespräch

Ein unverbindliches Erstgespräch dient dem beidseitigen Kennenlernen. Gemeinsam sprechen

wir über Ihr Anliegen und klären ab, ob eine Psychotherapie die passende Form der

Unterstützung für Sie ist.

Wenn Sie sich nach dem Erstgespräch für eine Therapie entscheiden,

vereinbaren wir weitere Termine in regelmäßigen Abständen. Für allgemeine Informationen oder auch um ein Erstgespräch zu vereinbaren, können Sie jederzeit Kontakt zu mir aufnehmen.


Dauer und Häufigkeit

Häufigkeit und Intensität der regelmäßigen Sitzungen orientieren sich an den Vorstellungen

und Möglichkeiten der KlientInnen. Die Dauer einer Sitzung beträgt 50 Minuten.


Kosten

Eine Einzeleinheit Psychotherapie dauert 50 min. und kostet € 95,-

Eine Doppeleinheit dauert 100 min. und kostet € 185,-

Eine Abrechnung mit der Krankenkasse ist möglich, dafür benötigen Sie einen Verordnungsschein von Ihrem Arzt. Sie bezahlen das Honorar und erhalten von ihrer Kasse Geld zurück. Je nach Kasse beträgt die Rückerstattung zwischen € 28,- und € 65,- pro Einheit.

 


Modellplatz

Therapieplätze nach dem Tiroler Modell werden angeboten. Je nach freiem Kontingent kann ich Ihnen einen Modellplatz anbieten. Dafür ist eine genaue Diagnosestellung notwendig. Die Psychotherapie wird als Sachleistung übernommen und Sie bezahlen einen Selbstbehalt.

 


Absageregelung

Sollten Sie eine vereinbarte Psychotherapie-Einheit nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie

24 Stunden vorher abzusagen. Wird diese Frist nicht eingehalten, wird der volle Betrag in

Rechnung gestellt. Unvorhersehbare Ereignisse wie beispielsweise Krankheit oder Unfall sind

davon ausgenommen.


Verschwiegenheit

Als Psychotherapeutin bin ich gemäß §15 des Psychotherapiegesetzes zur Verschwiegenheit

über alle mir in Ausübung meines Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse

verpflichtet. Sollte es nicht möglich sein, im therapeutischen Setting Schutz und Intervention herzustellen

und Kindeswohlgefährdung oder eine akute Gefährdung einer Person durch beispielsweise

Suizidalität gegeben sein, endet die gesetzliche Schweigepflicht.